1. Beratung mit ärztlicher Verordnung
Diese Beratung erfolgt als Reha-Leistung nach SGBV §43 und gilt als Ernährungstherapie.
Manche gesetzlich Versicherte brauchen für die Bewilligung dieser Leistung eine ärztliche Notwendigikeitbescheinigung (oder andere Verordnung), einen Kostenvoranschlag von mir, und das passende Zertifikat von mir:
2. Beratung ohne ärztliche Verordnung
Sie können für drei 60 minütige Sitzungen einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse erhalten - ohne zu Ihrem Arzt zu müssen. Ich bin dafür extra zertifiziert und es wird durch ein spezielles Zertifikat für die Krankenkassen belegt.
Diese Beratungen gelten als präventive Leistung nach §23 SGB V.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu.
3. Allgemeine downloads